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Wolmirstedt
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Öffentliche Bekanntmachung

    Beteiligung der Öffentlichkeit im Verfahren gemäß § 3 Abs.2 BauGB und Information über die öffentliche Auslegung der 2.Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wolmirstedt “Stadionneubau – Samsweger Straße”

    der Stadtrat Wolmirstedt hat in seiner Sitzung am 06.10.2022 den Entwurf der 2.Änderung des Flächen­nutzungsplan der Stadt Wolmirstedt “Stadionneubau – Samsweger Straße” mit der dazugehörigen Be­gründung einschließlich des Umweltberichtes zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs.2 BauGB be­stimmt.

    Lage in der Stadt Wolmirstedt [TK10/06/2016]©LVermGeo LSA (www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de) / A18 / 1 – 6021577 / 2011)

    Ziel der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zum Bau eines zentralen Sportstadions an der Samsweger Chaussee zu schaffen.

    Der Entwurf der 2.Änderung des Flächennutzungsplanes ein­schließ­lich Be­gründung, Umwelt­bericht und den vorliegen­den umweltrelevanten Stellungnahmen sowie Gutachten sind

    vom 01.11.2022 bis einschließlich 02.12.2022

    im Internet auf der Homepage der Stadt Wolmirstedt unter www.stadtwolmirstedt.de unter dem Punkt Rathaus –Bekanntmachungen und im Bürgerinfopunkt des Rathauses der Stadt Wolmirstedt, August-Bebel-Straße 25, 39326 Wolmirstedt während folgender Öffnungszeiten:

    Montag und Mittwoch von 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.50 Uhr

    Dienstag von 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

    Donnerstag von 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 16.30 Uhr sowie

    Freitag von 07.30 Uhr bis 12.30 Uhr oder nach Verein­barung einsehbar.

    Während der Aus­legungsfrist besteht die Möglichkeit Stellungnahmen schriftlich, elektronisch per E-Mail an: d.bunk@stadtwolmirstedt.de oder zur Niederschrift abzugeben.

    Sollten im angegebenen Zeitraum Zu­gangsbeschränkungen zum Auslegungsort bestehen, die im Zuge der COVID-19-Pandemie erlassen werden, so erfolgt die Auslegung gemäß § 3 des Planungs­sicher­stellungs­gesetzes (PlanSIG) vom 20.05.2020 in der aktuellen Fassung im Internet. Auf tele­fonische Ver­ein­barung (Telefon Nr. 039201 64768), An­sprechpartner Frau Bunk, Stadtverwaltung, Stabs­stelle Stadt­ent­wicklung der Stadt Wolmirstedt, August-Bebel-Straße 25, 39326 Wolmirstedt ist eine Einsicht­nahme im Rat­haus möglich.

    Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

    • Umweltbericht zur 2.Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wolmirstedt “Stadionneubau- Samsweger Straße”
    • umweltbezogene Stellungnahmen der Fachbehörden aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB
    • schalltechnisches Gutachten zur Standortverlagerung des zentralen Sportstadions der Stadt Wolmirstedt vom 26.07.2021 und schalltechnisches Gutachten gemäß 16.BImSchV für die Um­widmung der Straße nahe dem geplanten Sportstadion vom 22.09.2021 vom Büro ECO Akustik Ingenieurbüro für Schallschutz, Barleben
    • artenschutzrechtliches Gutachten im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.28/20 “Stadion­neubau / Samsweger Straße” nach den Grundsätzen des Naturschutzes gemäß § 44 BNatSchG vom August 2021, ISA Ingenieure für Städtebau und Architektur, Heltersberg
    • artenschutzrechtliches Gutachten im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.28/20 “Stadion­neubau / Samsweger Straße” Geplantes Regenrückhaltebecken nach den Grundsätzen des Natur­schutzes gemäß § 44 BNatSchG vom August 2021, ISA Ingenieure für Städtebau und Architektur, Heltersberg

    Sie enthalten umweltbezogene Informationen zu den folgenden Schutzgütern:

    1. Boden
      Aussagen zu Bestand und Bewertung des Schutzgutes sowie zu erwartende Eingriffe im Umwelt­bericht
      Aussagen zum Schutzgut zur erforderlichen Untersuchung von Bodenbelastungen und zu Kampf­mitteln in der Stellungnahme des Landkreises Börde vom 28.06.2022
      Aussagen zu Untergrundverhältnissen in der Stellungnahme des Landesamtes für Geo­logie und Berg­wesen vom 30.06.2022
    2. Tiere und Pflanzen/Biotoptypen:
      Aussagen zu Bestand und Bewertung des Schutzgutes sowie zu erwartende Eingriffe im Umwelt­bericht
      Aussagen zum Artenschutz der artenschutzrechtlichen Gutachten im Geltungsbereich des Bebau­ungsplanes Nr.28/20 vom August 2021
    3. Wasser
      Aussagen zu Bestand und Bewertung des Schutzgutes sowie zu erwartende Eingriffe im Umwelt­bericht
      Aussagen zum Schutzgut in der Stellungnahme des Landkreises Börde vom 28.06.2022
    4. Landschaft
      Aussagen zu Bestand und Bewertung des Schutzgutes sowie zu erwartende Eingriffe im Umwelt­bericht
    5. Klima und Luft
      Aussagen zu Bestand und Bewertung des Schutzgutes sowie zu erwartende Eingriffe im Umwelt­bericht
    6.  Mensch
      Aussagen zu Bestand und Bewertung des Schutzgutes sowie zu erwartende Eingriffe im Umwelt­bericht
      Aussagen der schalltechnischen Gutachten vom 26.07.2021 und 22.09.2021
    7. Kultur- und Sachgüter
      Aussagen zu Bestand und Bewertung des Schutzgutes sowie zu erwartende Eingriffe im Umwelt­bericht
      Information zu Kulturdenkmalen in der Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie vom 28.06.2022
      Information zu archäologischen Belangen in der Stellungnahme des Landesamtes für Denkmal­pflege und Archäologie vom 11.07.2022
    8. Schutzgebiete und geschützte Landschaftsbestandteile nach BNatSchG und NatSchG LSA
      Aussagen zu Bestand und Bewertung sowie zu erwartende Eingriffe im Umweltbericht

    Der Umweltbericht ist Bestandteil der ausgelegten Begründung. Die sonstigen umweltbe­zogenen Stellung­nahmen und Gutachten sind Bestandteil der ausge­legten und im Internet einsehbaren Unter­lagen.

    Hinweis:

    Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen  bei der Beschluss­fassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben können sowie dass eine Vereinigung im Sinne  des § 4 Abs.3 Satz 1 Nr.2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtbehelfs­ver­fahren  nach § 7 Abs.3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen  ausge­schlossen ist, die sie im Rahmen der Aus­legungsfrist  nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

    Datenschutzinformation:

    Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art.6 Abs.1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Art.6 Abs.3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung.

    M. Cassuhn                                                                                              Wolmirstedt, den 10.10.2022 Bürgermeisterin

    Anlagen der Bekanntmachung zum Download

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