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Wolmirstedt
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Information zum Projekt SuedOstLink

    Information zur Durchführung von faunistischen Nachkartierungen für das Projekt SuedOstLink in Ihrer Gemeinde

    A.           Vorhaben

    Das Projekt SuedOstLink ist eine geplante Leitung zur Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragung (HGÜ). Sie verbindet den Netzverknüpfungspunkt Wolmirstedt bei Magdeburg mit dem Netzverknüpfungspunkt Isar bei Landshut. Vorhabenträger für den nördlichen Teil des Projekts ist die 50Hertz Transmission GmbH (im Folgenden „50Hertz“).

    Der SuedOstLink besteht aus zwei im Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) vom 02.06.2021 genannten Vorhaben Nr. 5 und Nr. 5a. Der Abschnitt A1 des SuedOstLinks liegt in Sachsen-Anhalt. Er beginnt am Netzverknüpfungspunkt Wolmirstedt im Landkreis Börde, verläuft westlich um Magdeburg und endet nahe Könnern im Salzlandkreis.

    Vorhaben 5 befindet sich seit Frühjahr 2020 mit allen Abschnitten im formellen Genehmigungsverfahren, der sogenannten Planfeststellung. Die Anträge auf Durchführung der Planfeststellungsverfahren für Vorhaben 5a wurden zwischen Frühjahr und Sommer 2021 bei der Bundesnetzagentur eingereicht.

    Einen Überblick zum Projekt SuedOstLink finden Sie auf unseren Internetseiten unter www.50hertz.com/suedostlink

    B.           Kartierungen / faunistische Sonderuntersuchungen

    50Hertz wird im Rahmen der Unterlagenerstellung für das Planfeststellungsverfahren im Zeitraum von Februar 2023 bis Dezember 2023 in Ihrer Gemeinde weitere Nachkartierungen sowie ergänzende faunistische Sonderuntersuchungen durchführen. Es erfolgen Erfassungen zu folgenden Arten bzw. Artengruppen:

    • Brutvögel, Groß-, Greif- und Eulenvögel, Zug- und Rastvögel, Fledermäuse, ggf. Biber, Fischotter, Haselmaus, Reptilien, Amphibien, Holzkäfer ggf. weitere Insektenarten, Landschnecken.

    Der Untersuchungsraum befindet sich je nach Artengruppe im Regelfall in einem Bereich von ca. 500 Meter beidseits des Eingriffsbereiches, der sich aus dem Verlauf der möglichen Trasse inkl. kleinräumiger Alternativen ableitet. Bei störempfindlichen Vogelarten geht der Untersuchungsraum artspezifisch auch darüber hinaus.

    Im Rahmen dieser Tätigkeit sind Mitarbeiter/-innen mit Fahrzeugen oder zu Fuß unterwegs, wodurch keine Schäden an Fluren und Wegen entstehen. Baumaschinen werden bei diesen Maßnahmen nicht eingesetzt.

    Die Kartierarbeiten erfolgen durch die Natur+Text GmbH.

    C.           Gesetzesgrundlage

    Die Berechtigung zur Durchführung der Kartierungen / faunistischen Sonderuntersuchungen ergibt sich aus § 44 Absatz 1 Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Eigentümer/-innen, Pächter/-innen und sonstige Nutzungsberechtigte werden hiermit gem. § 44 Absatz 2 EnWG mit einer ortsüblichen Bekanntmachung über die Kartierungen / faunistischen Sonderuntersuchungen informiert.

    D.           Ansprechpartner für Ihre Fragen

    Für Ihre Fragen und Mitteilungen stehen wir gerne zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich hierzu an Herrn Axel Happe unter T: +49 30 5150-3414 bzw. E-Mail: Axel.Happe@50hertz.com.

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